Brutto-Netto-Rechner 2025 / 2026

Ermitteln Sie mit wenigen Klicks, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Steuern und Sozialabgaben auf Ihrem Bankkonto ankommt.

Ihre Gehaltsdaten

Gehaltsabrechnung Übersicht

Auszahlungsbetrag
0,00 €
Ihr monatliches Nettogehalt
Netto (0%) Steuern (0%) Sozialabgaben (0%)
Bruttolohn 0,00 €
Steuerabzüge
Lohnsteuer 0,00 €
Solidaritätszuschlag 0,00 €
Kirchensteuer 0,00 €
Gesamt Steuern 0,00 €
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil)
Krankenversicherung 0,00 €
Pflegeversicherung 0,00 €
Rentenversicherung 0,00 €
Arbeitslosenversicherung 0,00 €
Gesamt Sozialabgaben 0,00 €
Nettolohn 0,00 €

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Wie funktioniert die Brutto-Netto-Berechnung in Deutschland?

In Deutschland unterscheidet sich das vereinbarte Bruttogehalt signifikant von dem Betrag, der am Monatsende tatsächlich auf dem Girokonto eingeht. Dieser Unterschied resultiert aus zwei Hauptkomponenten: den gesetzlichen Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) sowie den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).

Unser kostenloser Brutto-Netto-Rechner berechnet Ihre Abzüge auf der Basis des aktuellen Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG) sowie der aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2025/2026. Dadurch erhalten Sie einen verlässlichen und transparenten Überblick über Ihr tatsächliches Nettoeinkommen.

Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen erfolgen vollständig clientseitig im Browser Ihres Endgeräts. Es werden keinerlei persönliche Finanzdaten an externe Server übermittelt oder gespeichert.

Die Steuerklassen im deutschen Steuersystem

Die Wahl der Steuerklasse entscheidet maßgeblich über die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs. Das deutsche Einkommensteuerrecht unterscheidet sechs Steuerklassen:

  • Steuerklasse 1: Für Ledige, Geschiedene oder dauernd getrennt lebende Personen ohne kindergeldberechtigte Kinder im Haushalt.
  • Steuerklasse 2: Speziell für Alleinerziehende. Sie gewährt den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 Euro pro Kalenderjahr), wodurch die Steuerlast spürbar sinkt.
  • Steuerklasse 3: Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, wenn der Partner die Steuerklasse 5 wählt oder kein Einkommen erzielt. Ideal für Paare mit großem Gehaltsunterschied.
  • Steuerklasse 4: Die Standard-Kombination für Verheiratete mit annähernd gleichem Bruttoeinkommen. Alternativ steht das Faktorverfahren zur Verfügung.
  • Steuerklasse 5: Das Gegenstück zu Steuerklasse 3. Sie wird von dem Partner gewählt, der weniger verdient. Hier greifen keine Grundfreibeträge, wodurch die monatlichen Abzüge hoch sind.
  • Steuerklasse 6: Für jedes zweite und weitere Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob über Minijob-Grenze hinaus). Hier gibt es keinerlei Freibeträge.

Die Sozialversicherungsbeiträge im Detail

Die Sozialabgaben werden in Deutschland in der Regel zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (Paritätsprinzip). Die vier Säulen umfassen:

  1. Krankenversicherung (GKV): Der allgemeine Beitragssatz liegt bundesweit bei 14,6 % des Bruttoeinkommens (Arbeitnehmeranteil: 7,3 %). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 %), der ebenfalls hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird.
  2. Pflegeversicherung (SPV): Der reguläre Beitragssatz beträgt 4,0 %. Für kinderlose Arbeitnehmer ab Vollendung des 23. Lebensjahres gilt ein Kinderlosenzuschlag von 0,6 %, sodass der Arbeitnehmeranteil 2,8 % beträgt. Für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren gibt es gestaffelte Beitragsabschläge. Eine bundesweite Ausnahme bildet der Freistaat Sachsen, in dem Arbeitnehmer traditionell einen höheren Anteil (2,7 %) tragen.
  3. Rentenversicherung (GRV): Der Beitragssatz beträgt 18,6 %, wovon der Arbeitnehmer 9,3 % entrichtet.
  4. Arbeitslosenversicherung (ALV): Mit einem Satz von 2,6 % entfallen auf den Arbeitnehmer exakt 1,3 %.

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)

Die Sozialabgaben steigen nicht unbegrenzt mit dem Gehalt. Übersteigen Sie die gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenzen, fallen für den darüber liegenden Gehaltsbestandteil keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge an:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Bundesweit einheitlich bei 62.100 Euro brutto pro Jahr (5.175 Euro im Monat).
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: In den alten Bundesländern bei 90.600 Euro pro Jahr (7.550 Euro im Monat), in den neuen Bundesländern bei 89.400 Euro pro Jahr (7.450 Euro im Monat).

Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer

Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 % aller Steuerzahler entfallen. Erst ab einer Lohnsteuerschuld von über 18.130 Euro pro Jahr (bei Einzelveranlagung) setzt der Soli schrittweise mit maximal 5,5 % der Steuerschuld ein.

Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern erhoben, wenn Sie einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 % der festgesetzten Lohnsteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wirkt sich eine Gehaltserhöhung auf das Netto aus?

Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs steigt der Grenzsteuersatz mit jedem zusätzlich verdienten Euro. Dennoch bleibt von jedem Mehr-Euro immer ein positiver Nettobetrag übrig. Eine Gehaltserhöhung führt niemals dazu, dass man am Ende netto weniger hat als vorher.

Was ist der geldwerte Vorteil bei einem Firmenwagen?

Wird Ihnen ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, muss dieser Vorteil als Sachbezug versteuert werden (meist nach der 1-%-Regel bezogen auf den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs).

Kann ich Abzüge durch Freibeträge senken?

Ja, über einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt können Sie Freibeträge (z.B. für hohe Fahrtkosten zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung oder Ausbildungskosten) eintragen lassen, sodass Sie sofort jeden Monat mehr Nettogehalt erhalten.

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